Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale "Beratungsgremium" der Pfarrei für den gesamten Seelsorgebereich mit ihren Kirchorten St. Andreas, St. Aposteln, St. Kolumba, St. Maria in der Kupfergasse und Groß St. Martin.
Durch die alle vier Jahre durchgeführte demokratische Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates das Mandat, Verantwortung und Ideen für das Ganze der Pfarrei sowie die Förderung der Zusammenarbeit für die bei uns sehr unterschiedlich aufgestellten Kirchorte zu übernehmen.
Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. PGR-Satzung von 2017